In den zurückliegenden Untersuchungsjahren wurde bei grünen Bohnen immer wieder ein erhöhter Anteil an Höchstmengenüberschreitungen festgestellt, insbesondere bei Bohnen aus Kenia und Marokko. Daher werden auch in diesem Jahr im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung Bohnen auf Rückstände an Pestiziden untersucht. In unserem Bericht sind die Untersuchungsergebnisse von 2010 bis Juni 2013 zusammengefasst. Am CVUA Stuttgart wurden im Berichtszeitraum (2010 bis Juni 2013) insgesamt 180 Proben grüne Bohnen aus verschiedenen Herkunftsländern auf Rückstände von über 600 Pestiziden untersucht. Bei 127 der 180 (70,5%) Proben wurden Rückstände an Pflanzenschutzmitteln festgestellt, wobei 99 Proben (55%) mehr als einen Wirkstoff pro Probe (Mehrfachrückstände) aufwiesen. Insgesamt 18 Proben stammten aus ökologischer Erzeugung, diese waren praktisch rückstandsfrei. Bezogen auf Bohnen aus konventioneller Erzeugung wurden bei 16% der Proben Höchstmengenüberschreitungen festgestellt (Zum Vergleich: in 2012: 24,5%; in 2011: 5,7%; in 2010: 20%; in 2009: 8%). In drei Fällen wurden Rückstandsgehalte eines einzelnen Wirkstoffes festgestellt, die zu einer Überschreitung der toxikologisch noch akzeptablen Aufnahmemenge, der sogenannten akuten Referenzdosis (ARfD) bezogen auf Kleinkinder, führten. Eine Probe davon wurde als möglicherweise gesundheitsschädlich beurteilt.
Die festgestellte Rückstandssituation fiel je nach Herkunftsland ganz unterschiedlich aus. Der Vergleich der Beanstandungen differenziert nach Herkunftsländern zeigt gute Ergebnisse für deutsche Erzeuger. Nur eine Probe musste aufgrund einer Höchstmengenüberschreitung beanstandet werden. Bei zwei von 26 (7,7%) untersuchten einheimischen Bohnen wurden Verstöße gegen die Indikationszulassung festgestellt. Bei importierten Bohnen wurden dagegen teilweise deutlich höhere Beanstandungsquoten festgestellt. Hier muss eine deutliche Besserung angestrebt werden.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 180 Proben grüne Bohnen aus verschiedenen Herkunftsländern auf Rückstände von über 600 Pestiziden untersucht. Bei 127 der 180 (70,5%) Proben wurden Rückstände an Pflanzenschutzmitteln festgestellt, wobei 99 Proben (55%) mehr als einen Wirkstoff pro Probe (Mehrfachrückstände) aufwiesen. Bei 26 Proben (14,5%) wurden Rückstandsgehalte über den gesetzlich festgelegten Höchstmengen festgestellt.
Insgesamt 162 Proben grüne Bohnen stammten aus konventioneller Erzeugung. Die untersuchten Bohnen aus konventioneller Erzeugung stammten aus 9 verschiedenen Herkunftsländern, wobei der überwiegende Anteil der Proben aus Marokko (33,3%), Deutschland (16%), Kenia (15,4%), Ägypten (11,1%) und Spanien (9,3%) stammte. Von insgesamt 162 untersuchten Bohnenproben wurden 26 (16%) aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen beanstandet. Die Höchstmengenüberschreitungen bezogen sich fast ausschließlich auf importierte Ware, nur eine dieser Proben stammte aus einheimischem Anbau. Hohe Beanstandungsquoten wurden bei Bohnen aus Thailand (3 von 5 Proben, 60%), Marokko (15 von 54 Proben, 27,8%), Kenia (5 von 25 Proben, 20%) und Äthiopien (1 von 6 Proben, 16,7%) festgestellt, während bei Bohnen aus Ägypten, Senegal und Malaysia in keiner Probe eine gesetzlich festgelegte Rückstandshöchstmenge überschritten wurde.
In drei Fällen wurde die akute Referenzdosis (ARfD) für den Wirkstoff Oxamyl bezogen auf Kleinkinder überschritten. Bei allen Proben handelte es sich um Proben mit Herkunft Marokko. Zwei Proben (Ausschöpfung ARfD 125% bzw. 794%, nach EFSA PRIMO-Modell) wurden als „nicht sicher“ und damit als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet im Sinne der Verordnung (EG) 178/2002 beurteilt.
Bei einer Probe war die akute Referenzdosis für den Wirkstoff „Oxamyl“ bezogen auf Kleinkinder so weit überschritten (Ausschöpfung ARfD 3744%, nach EFSA-PRIMO Modell), dass diese Probe als „nicht sicher“ und damit als gesundheitsschädlich im Sinne der Verordnung (EG) 178/2002 beurteilt werden mußte. Aufgrund der überaus hohen Überschreitung der akuten Referenzdosis konnte zumindest für einen Teil der Verbraucher mit hohen Verzehrsmengen an Bohnen eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht mehr mit der zu fordernden Sicherheit ausgeschlossen werden.
Der Wirkstoff Oxamyl darf innerhalb der EU nur für Anwendungen als Nematizid und Insektizid zugelassen werden (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der KOMMISSION vom 25. Mai 2011 zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe). In mehreren Mitgliedstaaten bestehen auf nationaler Ebene Zulassungen, in Deutschland besteht derzeit keine Zulassung. Für den Wirkstoff ist eine sehr niedrige ARfD von 0,001 mg/kg Körpergewicht /Tag abgeleitet.
Neben der Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Höchstmengen wird im Rahmen der Rückstandsuntersuchungen bei Proben aus einheimischem Anbau zusätzlich überprüft, ob die nachgewiesenen Rückstände aus einer zugelassenen Anwendung stammen.
In zwei der insgesamt 26 Proben aus einheimischer Erzeugung wurden die Wirkstoffe Captan bzw. Dimoxystrobin nachgewiesen, die für eine Anwendung bei Bohnen nicht zugelassen sind. Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Captan oder Dimoxystrobin enthalten, sind in Deutschland zwar zugelassen, es sind jedoch keine Captan oder Dimoxystrobin enthaltenden Pflanzenschutzmittel für eine Anwendung bei Bohnen zugelassen.
Im Berichtszeitraum wurde in 61% der untersuchten Bohnen aus konventionellem Anbau mehr als ein Wirkstoff pro Probe nachgewiesen (Mehrfachrückstände). Im Mittel enthielten die untersuchten Proben 2,2 Wirkstoffe pro Probe. Maximal wurden 8 verschiedene Wirkstoffe pro Probe nachgewiesen, hierbei handelte es sich um eine grüne Bohne aus Thailand sowie eine Probe aus Marokko.
Bei der Untersuchung der Bohnen aus konventionellem Anbau wurden insgesamt 82 verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen. Es handelt sich hierbei vor allem um Insektizide, Fungizide und Akarizide.
Rückstände der quaternären Ammoniumverbindungen Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) und Benzalkoniumchlorid (BAC) wurden ausschließlich in 4 Proben grüne Bohnen aus Kenia nachgewiesen. In Proben anderer Herkünfte waren Rückstände an quarternären Ammoniumverbindungen nicht nachweisbar. In allen vier Proben wurde die allgemeine Rückstandshöchstmenge von 0,01 mg/kg für DDAC und/oder BAC überschritten (3-mal bezüglich DDAC, 2-mal bezüglich BAC). Alle festgestellten Gehalte lagen jedoch unterhalb von 0,1 mg/kg und somit weit unterhalb des vorübergehend von der Europäischen Kommission festgesetzten Eingriffswertes von 0,5 mg/kg. Dieser wurde im Rahmen des Risikomanagements festgesetzt, um vorübergehend die Vermarktung von Erzeugnissen mit Gehalten an DDAC und BAC, die gesundheitlich unbedenklich und Folge einer Kreuzkontamination sind, zu ermöglichen.
Die Rückstände können entweder durch den Einsatz von QAV enthaltenden Desinfektionsmitteln in lebensmittelverarbeitenden Prozessen, wie Waschen und Verpacken, aber auch durch die Anwendung von Pflanzenstärkungsmitteln, die diese Stoffe unzulässigerweise enthalten, verursacht worden sein. Lediglich Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) ist durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 grundsätzlich als Wirkstoff für Pflanzenschutzmittel genehmigt. In einem Fall wurde als mögliche Ursache für einen in einer Probe festgestellten überhöhten Gehalt eine Kontamination durch die erfolgte Desinfektion von Messern beim Schneideprozess angegeben.
Insgesamt 18 Proben stammten aus ökologischer Erzeugung, diese waren praktisch rückstandsfrei. Nur in einer Probe wurden 2 Wirkstoffe nachgewiesen (2,6-Dichlorbenzamid, Boscalid), so dass keine Probe beanstandet werden mußte. Alle untersuchten Proben erfüllten die Anforderungen nach den Vorgaben der EG-Öko-Verordnung hinsichtlich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. (CUVA)
Quelle: Gabot, 31.10.2013
http://www.gabot.de/index.php/News-Details/52/0/?&tx_ttnews%5Btt_news%5…
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