Die neue Rote Liste der gefährdeten Brutvögel für die Bundesländer Niedersachsen und Bremen liegt jetzt in der 8. Fassung vor. Die aktuelle Bilanz zeigt, dass nach wie vor mehr als die Hälfte der heimischen Vogelarten auf der Roten Liste und der sogenannten Vorwarnliste steht und nur etwa 44 Prozent der Arten als ungefährdet gelten können. Insgesamt am stärksten gefährdet sind die Vögel der Agrarlandschaft Niedersachsens und Bremens, darunter das Rebhuhn, das mittlerweile als „stark gefährdet" gelten muss. Da inzwischen auch ehemals häufige und weit verbreitete Arten wie Kiebitz, Star oder Bluthänfling auf der Roten Liste oder ihrer Vorwarnliste stehen, sind ein Umdenken und eine Umkehr in der Bewirtschaftung von Feldern und Wiesen notwendig, damit die Artenvielfalt in der Kulturlandschaft nicht weiter schwindet.
Die neue Rote Liste soll einen wichtigen Beitrag zum Schutz der niedersächsischen Brutvögel leisten und zum Anlass genommen werden, dem teilweise dramatischen Rückgang an Vogelarten insbesondere in der Agrarlandschaft entgegenzuwirken. Sie stützt sich auf Bestandszahlen, die von vielen Hundert ehrenamtlich tätigen Beobachtern erhoben worden sind. Aus den Zahlen werden regelmäßig Bestandstrends innerhalb der letzten 25 Jahre ermittelt. Sie liefern die Grundlage für die Einstufung der Vogelarten in verschiedene Gefährdungskategorien.
Quelle: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/veroeffentlichungen/rote-…
KRÜGER, T. & M. NIPKOW (2015): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel - 8. Fassung, Stand 2015. - Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 35 (4) (4/15): 181-256.
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