Von Mitte März bis Mitte Juli dürfen Landwirte wieder das Insektizid Clothianidin einsetzen

Von Mitte März bis Mitte Juli dürfen Landwirte wieder das Insektizid Clothianidin einsetzen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Zulassung für sechs Bundesländer erteilt. Der Wirkstoff ist umstritten: Das Julius-Kühn-Institut, das dem Agrarministerium untersteht, wies nach dem Tod von Millionen Bienen im Jahr 2008 Clothianidin in den toten Bienen nach. Ursache des Sterbens sei eine Vergiftung durch Abrieb des Pflanzenschutzmittels gewesen, so das Institut damals. Die nun erteilte Genehmigung ist eine sogenannte Zulassung für Notfallsituationen. Die Behörde kann sie maximal für 120 Tage erteilen, wenn eine „Gefahr nicht anders abzuwenden“ ist. In diesem Fall geht es um den Drahtwurm im Mais. Die Anwendung ist laut BVL auf Flächen beschränkt, die von Starkbefall bedroht sind. Insgesamt wurden in diesem Jahr bereits acht solcher Zulassungen erteilt, im vergangenen Jahr waren es 35. Auch damals war Clothianidin dabei, genauso wie im Jahr davor. Diese wiederholte Notfallzulassung kritisiert das Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN). „Unter dem Deckmantel der Notfallsituation werden Jahr für Jahr Ausnahmen für verbotene Pestizide genehmigt. Hier wird den ökonomischen Interessen Einzelner Vorrang vor Umwelt- und Naturschutz eingeräumt“, sagt Geschäftsführerin Carina Weber.

Quelle: TAZ, 26.03.2012
http://www.taz.de/!90322/