EU Ombudsmann untersucht, ob EU Kommission genug gegen erhöhte Bienen-Sterblichkeit unternimmt

Die EU-Kommission hat eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln, die sogenannten Neonicotinoide, zugelassen. Die Verordnung, mit der diese Zulassung geregelt wird, sieht eine Überprüfungsmöglichkeit für die Zulassung von Substanzen vor, wenn „neue wissenschaftliche Erkenntnisse Grund zur Annahme geben, dass sie die Zulassungs-Kriterien nicht länger erfüllen, weil sie zum Beispiel Gesundheitsschäden bei Tieren auslösen“. Die österreichische Volksanwaltschaft hat jetzt diesbezüglich eine Beschwerde beim Ombudsmann der EU eingereicht, der in Folge eine Untersuchung der EU-Kommission eingeleitet hat. Die österreichische Volksanwaltschaft weist darauf hin, dass Beobachtungen von BienenzüchterInnen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse vermuten lassen, dass bestimme Neonicotionide in den vergangenen Jahren zu einer erhöhten Bienensterblichkeit geführt haben. Der EU-Kommission wird vorgeworfen, verabsäumt zu haben, das Problem der Bienensterblichkeit im Zusammenhang mit Neonicotinoiden angemessen zu behandeln.

Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat eine Untersuchung darüber eingeleitet, ob die Europäische Kommission angemessene Maßnahmen ergriffen hat, um die erhöhte Bienen-Sterblichkeit in der EU zu bekämpfen, die möglicherweise auf bestimmte Pflanzenschutzmittel zurückzuführen ist. Der Ombudsmann hat die Kommission aufgefordert, bis zum 30. Juni 2012 eine Stellungnahme einzureichen.
Das Problem der erhöhten Bienen-Sterblichkeit war auch Thema verschiedener parlamentarischer Anfragen an die Kommission. Im Jahre 2011 erklärte die Kommission, ihr sei die Toxizität der Neonicotinoide bekannt. Ihre Nutzung solle jedoch möglich bleiben, solange die Bedenklichkeits-Schwelle nicht überschritten werde. Dem Beschwerdeführer zufolge hat es die Kommission versäumt, das Problem der Bienen-Sterblichkeit, die möglicherweise auf bestimmte Neonicotinoide zurückzuführen ist, angemessen zu behandeln. Die Kommission müsse neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen und Maßnahmen einleiten, um das Problem zu lösen, z. B. durch eine Überprüfung der Zulassung betroffener Substanzen.

Quelle: Biene Oesterreich, 23.05.2012
http://www.biene-oesterreich.at/?id=2500%2C1130844%2C1127512%2C1763%2Ca…