Biene sticht Gentechnik aus

Da viele Bauern aus Effizienzgründen nicht auf eine Fruchtfolge in der Landwirtschaft setzen, sondern jedes Jahr wieder Mais auf derselben Fläche anbauen, können sich Schädlinge wie der Maiswurzelbohrer, der in der Wurzel der Pflanze überwintert, vermehren und verbreiten. Dagegen soll die gentechnisch veränderte Pflanze immun sein, sie soll den Schädling sogar töten. Nach einem Urteil des Europäische Gerichtshof (EuGH) am 6. September 2011 steht Imkern für Honig der geringste Spuren von gentechnisch veränderten Organismen enthält Entschädigung zu.

Bienen sind Bioindikatoren. Das weltweite Bienensterben hat seine Begründung auch im stetigen Verlangen nach mehr Wachstum und Effizienz in der Landwirtschaft. Die Ausbreitung von großflächigen Monokulturen und der Einsatz systemischer Pestizide, wie bei Mais, schwächen die Bienenvölker, weil Bienen auf eine biologische Vielfalt angewiesen sind. Die verwendeten Neonicotinoide können Bienen nachweislich töten.

Jedoch haben Experten längst erkannt, dass der Schädling schon nach einem Jahr ohne Maisanbau kaum Überlebenschancen hat, also auf natürliche Weise absterben würde. Eine genetisch veränderte Maispflanze ist daher unnötig und dient nur dem Verkauf des mitgelieferten Pestizids! Der Wiederzulassung des Gen-Mais von Monsanto (MON 810) ist durch das aktuelle EuGH-Urteil ein kräftiger Riegel vorgeschoben. Freilandversuche mit Genmais und anderen genmanipulierten Pflanzen sollten der Vergangenheit angehören, weil sie unkalkulierbare Risiken bedeuten.

Der World Save Bee Fund (WSBF) begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 6. September 2011. Danach führen selbst geringste Spuren von gentechnisch veränderten Organismen im Honig dazu, dass der Honig dem europäischen Gentechnikrecht unterliegt und ohne Sonderzulassung und Sicherheitsprüfung nicht in den Verkehr gebracht werden darf. Damit steht nun fest, dass die Imker Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihr Honig Spuren von gentechnsich veränderten Organismen, etwa dem Gen-Mais Mon 810, aufweist.

„Diese Entscheidung ist richtungsweisend für den Umgang mit der Gentechnik in der EU aber auch weltweit,“ sagt der Präsident des WSBF Rail Khismatullin. „Mit dieser Entscheidung werden Freilandversuche für gentechnisch veränderte Pflanzen und damit die nicht kalkulierbaren Risiken dieser Technologie endlich eingedämmt. Wir freuen uns für die vielen Imker in der EU, die nun gegenüber den Bauern ihre Rechte auf eine naturverträgliche Landwirtschaft für das Naturprodukt Honig durchsetzen können. Beide Seiten und die Bienen werden davon profitieren.“ so Khismatullin.

Für die Imker bedeutet dieses EuGH-Urteil Rechtssicherheit und für die Verbraucher die Durchsetzung ihrer Wünsche nach gentechnikfreien Lebensmitteln.

Quelle: World Save Bee Fund (WSBF), 06.09.2011
http://www.save-bee.de/
http://www.scharf-links.de/42.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=18368&tx_t…