Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission - Dan Jørgensen (S&D) und Glenis Willmott (S&D)

In einem kürzlich an die Öffentlichkeit gelangten Dokument(1) der US-amerikanischen Environmental Protection Agency (EPA) wird davor gewarnt, dass Bienen und andere nicht zur Zielgruppe gehörende Wirbellose durch ein neues Neonicotinoid-Pestizid gefährdet sind, obwohl bei Versuchen im Genehmigungsverfahren keine Umweltschädigung nachgewiesen werden kann. In einer Studie von Tennekes von 2010(2), die in der Zeitschrift „Toxicology“ veröffentlicht wurde, wird die hohe Toxizität von Neonicotinoiden bei sehr niedrigen Konzentrationen betont und festgestellt, dass diese schwachen, langfristigen Wirkungen mit derzeitigen Testverfahren für die Genehmigung von Pestiziden in Europa nicht nachweisbar sind.

Neonicotinoide sind für Insekten hochtoxisch. Sie sind systemisch, gelangen also schließlich in die Pollen und den Nektar von Blüten behandelter Pflanzen und vergiften so die Bestäuber. Sie werden außerdem nur langsam abgebaut, und wenn sie in Bäche, Seen und Flüsse gespült werden, zerstören sie das Wasserleben.

In dem Memo erklären EPA-Wissenschaftler, dass „in Standardtests und Feldstudien ermittelte Daten sowie Informationen aus Ereignisberichten zu anderen Neonicotinoid-Insektiziden (z. B. Imidacloprid) auf ein langfristiges Vergiftungsrisiko für Honigbienen und andere Nutzinsekten hindeuten“. Außerdem kritisieren sie die vorliegenden Nachforschungen zu Genehmigungen als mangelhaft und fordern zusätzliche Langzeituntersuchungen zur Bienenstockaktivität (z. B. Auswirkungen auf die Königin, die Larven usw.). Dies entspricht den Schlussfolgerungen des Buglife-Berichts von 2009, in dem auf unzureichende Tests im europäischen Genehmigungsverfahren hingewiesen wurde.

In einer Studie von Tennekes von 2010(2), die in der Zeitschrift „Toxicology“ veröffentlicht wurde, wird die hohe Toxizität von Neonicotinoiden bei sehr niedrigen Konzentrationen betont und festgestellt, dass diese schwachen, langfristigen Wirkungen mit derzeitigen Testverfahren für die Genehmigung von Pestiziden in Europa nicht nachweisbar sind.

Ist der Kommission dieses Problem bekannt?

Kann die Kommission gewährleisten, dass die überarbeiteten Datenanforderungen für Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel, die sie gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bis zum 14. Juni 2011 umsetzen muss, auch die Auswirkungen des Einsatzes dieses Neonicotinoid-Pestizids umfassen?

Neonicotinoid-Pestizide sind in einer Reihe europäischer Länder bereits verboten , und auch im Vereinigten Königreich wird über ein Verbot diskutiert. Hält die Kommission ein Verbot von Neonicotinoid-Pestiziden für notwendig?

(1) An die Öffentlichkeit gelangtes EPA-Memo:
http://www.panna.org/sites/default/files/Memo_Nov2010_Clothianidin.pdf.
(2) Tennekes H. (2010) The significance of the Druckrey-Küpfmüller equation for risk assessment — The toxicity of neonicotinoid insecticides to arthropods is reinforced by exposure time. Toxicology. 276 (1), 1-4

Quelle: Parlamentarische Anfragen Europäisches Parlament, 09.02.2011
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+WQ+E-2…