Die Varroamilbe, Mitte der 70er Jahre von Bienenzüchtern, zusammen mit asiatischen Bienenarten nach Europa eingeführt, ist den Imkern seit dieser Zeit bekannt und es war durch verhältnismässig einfache Methoden möglich, die Varroapopulation so weit einzugrenzen, dass Schäden an Bienenvölkern die Ausnahme bildeten. Bis zur Einführung der Neonikotinoide, insbesondere der Anwendung des Clothianidins. Clothianidin, als Insektizid in der Maisbeize eingesetzt, um den maisschädigenden Drahtwurm zu bekämpfen. Ein Maisschädling, in besonders hoher Dichte in umgebrochenem Grünland anzutreffen. Grünlandumbruch, überwiegend benötigt als Anbaufläche zur Erzeugung von Biomasse, verwendet als Versorgungssubstrat der Biogasanlagen. Clothianidin ist ein systemisch wirkendes Insektizid und wasserlöslich. Systemisch bedeutet, der Wirkstoff verteilt sich, nach Aufnahme über Wurzelsystem oder Pflanzenoberfläche, in der gesamten Pflanze. Vom Hersteller des Wirkstoffes beabsichtigt, um die gesamte Pflanze vor Schädlingen zu schützen. Gleichfalls besitzt der Wirkstoff als Folge seiner hohen Wasserlöslichkeit, die Eigenschaft, sich im Ackerboden zu verteilen, je nach Wassergehalt des Bodens. Eine Eigenschaft, die es nicht erlaubt, den Wirkstoff alleinig der Zielpflanze zuzuweisen. Der Neonikotinoidwirkstoff ist im gesamten Ackerboden präsent. Gleiches gilt für alle Neonikotinoidarten wie Imidacloprid, Thiacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam. Eine Freisetzung an das Umfeld, durch Staubbindung der Wirkstoffe, ist über weite Entfernungen gegeben.
Je nach Stauberosionsdichte und Windrichtung, werden umliegende Gebiete unterschiedlich stark mit Wirkstoffen kontaminiert. Eine Erklärung für teils erhebliche Differenzen der Sterblichkeitsquote der Bienenvölker. Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffanteilen von Neonikotinoiden werden aktuell in folgenden Kulturen angewendet: Mais(auf Antrag), Zuckerrüben, Kartoffeln, Raps, Zwiebeln, Wintergetreide, Obst, Wein, Hopfen, Kohlrabi, Zierpflanzenbau, Futterrübe, Porree, Brokkoli, Kohlrabi, Blumenkohl, Salate, Kopfkohle, Lein, Weinrebe, Hopfen. Die ab Dezember geltenende Anwendungsbeschränkung betrifft nur Bodenbehandlung, sowie Blattbehandlungen an blühenden Kulturen, wie Mais, Raps und Sommergetreide. Bei Wintergetreide bleiben Anwendungen weiterhin erlaubt.
Die Einordnung der Pestizide in Bienenschutzklassen dient den Herstellern vorwiegend als Alibifunktion, um bestimmte Pestizidwirkstoffe bedenkenlos und ohne rechtliche Folgen befürchtend, anwenden zu können. Clothianidin im Poncho ist der Schutzklasse 3 zugeordnet: "Mittel nicht problematisch für Bienen". Angeblich bekommen die Bienen keinen Kontakt mit dem Wirkstoff. Des Weiteren werden Anwendungen der Pflanzenschutzmittel entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz und der "Guten fachlichen Praxis", vom Pflanzenschutzamt nicht überprüft. Gewollt, um keine Negativmeldungen in der PSM-Anwendung registrieren zu müssen. Auch wissen die Landwirte, im Schadensfall ist der Imker ist nachweispflichtig, auf welchem Feld die Bienen gesammelt haben. So gesprochen ein aktuelles Urteil des Landgerichtes Celle.
Die Neonikotinoide bleiben in fast unveränderter Konzentration der Umwelt erhalten. Werden weiterhin über Stauberosionen und Auswaschungen Bienen kontaminieren und schädigen. Empfindlich auf Neonikotinoide reagieren Vögel, Amphibien, sämtliche Insekten und Kleinstlebewesen. Aktuell laufende Forschungen lassen einen schädigenden Einfluss der Neonikotinoide auf Mikroorganismen erkennen. Mikroorganismen im Ackerboden sind wiederum zwingend erforderlich, um den Abbau vieler Pestizidwirkstoffe zu ermöglichen. Zu denken gibt, nach Einführung und Anwendung des Clothianidins sind erhebliche Populationsrückgänge vieler Tierarten zu beobachten. Schmetterlinge, Fliegen, Wespen, Hornissen, Falter, Spinnen, wo sind sie? Insektenabhängige Vögel sind kaum noch zu bemerken. Vorkommen von Fledermäusen, Amphibien, rückläufig. Selbst Regenwürmer im Hausgarten werden offenbar durch Neonikotinoide geschädigt. Sie machen sich rar. Das Zeitfenster Clothianidinanwendung / Populationsrückgang passt. Neonikotinoide lassen sich in der Anwendung ebenso wenig auf die Zielpflanzen begrenzen, wie die Anwendung der vielen weiteren Pestizide. Ein Jeder kann beobachten wie Herbizide ihr Abbild in der weiten Umgebung hinterlassen. Es gibt zur Zeit herrlich rötlich oder hell-gelbgrüne, gefleckte Blätter an Bäumen und Büschen. Riesenwuchs bei Löwenzahn und am Laub einiger Bäume. Abdrift- oder erosionsbedingt auftretende Herbizidwirkungen an Nichtzielobjekten! Blätter falten sich, drehen die Blattrückseite in Richtung Lichteinfall. Blätter kräuseln sich und wachsen zu ungewohnten Formen heran. Abdrift- oder erosionsbedingt auftretende Wirkung der Wuchsstoffe oder Wachstumsregulatoren an Nichtzielobjekten. Es sind Wirkstoffe aktuell eingesetzer Pestizide, denen das Pflanzenschutzamt Abdriften oder Austragungen von Ackerflächen nicht zubilligt. Auch den Neonikotinoiden werden Austragungen aus der Ackerfläche nicht zugestanden. Das Pflanzenschutzamt weigert sich daher, sachdienliche Überprüfungen vorzunehmen, obwohl gesetzlich dazu verpflichtet.
Autor: Rainer Berwardt, Mühlenstraße 18, 27336 Rethem
Gegendarstellung, Leserbrief in der Verdener Aller Zeitung vom 25. Mai 2013
"Schuld hat die Varroamilbe"
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